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AGB

1.Vorbemerkungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kunstwerkstatt Ettenheim.


1.2 Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche oder weibliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Personen jeglichen Geschlechts und für juristische Personen.


1.3 Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform. 

 

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2. Vertragsschluss

2.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.


2.2 Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Anmeldebestätigung der Kunstwerkstatt Ettenheim innerhalb dieser Frist zustande.


2.3 Der Anmeldeschluss für alle Veranstaltungen ist, sofern nicht anders angegeben, eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Kunstwerkstatt Ettenheim behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt.


2.4 Eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Kunstwerkstatt Ettenheim eingeht, bedarf einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht vor Kursbeginn, gilt die Anmeldung als abgelehnt.


2.5 Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

 

 


3. Vertragspartner und Teilnehmende

3.1 Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Kunstwerkstatt Ettenheim als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für weitere Personen (Teilnehmende) begründen. Diese sind der Kunstwerkstatt Ettenheim zu benennen. Eine Änderung in der Person eines oder mehrerer Teilnehmender bedarf der Zustimmung.

3.2 Die Kunstwerkstatt Ettenheim darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

 


4. Entgelt

4.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Kunstwerkstatt Ettenheim (Programmheft, Homepage, etc.)


4.2 Das Entgelt wird mit der Anmeldebestätigung fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurück erstattet.


4.3 Das Entgelt muss der Kunstwerkstatt Ettenheim überwiesen werden. Barzahlung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

 

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5. Organisatorische Änderungen

5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitende durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitenden angekündigt wurde.


5.2 Die Kunstwerkstatt Ettenheim kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.


5.3 Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Kunstwerkstatt Ettenheim nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise durch Erkrankung einer Kursleiterin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7.2 sinngemäß.


5.4 Sollte es bei der Veranstaltung zu Veränderungen kommen, versendet die Kunstwerkstatt Ettenheim in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine entsprechende Information. Bei später eintretenden Veränderungen wird die Kunstwerkstatt Ettenheim umgehend informieren.

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6. Rücktritt und Kündigung durch die Kunstwerkstatt Ettenheim

6.1 Die Mindestzahl der Teilnehmenden beträgt generell sechs Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Kunstwerkstatt Ettenheim vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.


6.2 Die Kunstwerkstatt Ettenheim kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Kunstwerkstatt Ettenheim nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleiterin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.


6.3 Die Kunstwerkstatt Ettenheim wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 14 Werktagen erstatten.


6.4 Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Anmelderbestätigung bezahlt, kann die Kunstwerkstatt Ettenheim unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.

 

 


7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

7.1 Für Veranstaltungen und einzelne Veranstaltungstermine, die vom Teilnehmer aus Gründen versäumt werden (wie wichtige Verhinderung, Krankheit), die die Kunstwerkstatt Ettenheim nicht zu vertreten hat, wird das Entgelt fällig und der Vertrag bleibt bestehen.

7.2 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

 

 


8. Ausschluss bei Fehlverhalten

8.1 Die Kunstwerkstatt Ettenheim behält sich vor, Kursteilnehmende bei gravierendem Fehlverhalten wie z. B. gruppenschädigendem Verhalten, Vandalismus gegen Einrichtungen der Kunstwerkstatt Ettenheim, tätlichen Angriffen gegenüber anderen Teilnehmenden oder Kursleitenden von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.


8.2 Aus dem berechtigten Kursabbruch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bleibt bestehen.

 

 


9. Schadenersatzansprüche

9.1 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die Kunstwerkstatt Ettenheim sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Kunstwerkstatt Ettenheim schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

 


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen der Kunstwerkstatt Ettenheim ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Ettenheim. 

10.2 Gerichtsstand ist Ettenheim.

 



11. Schlussbestimmungen

11.1 Das Recht, gegen Ansprüche der Kunstwerkstatt Ettenheim aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Kunstwerkstatt Ettenheim anerkannt worden ist.

11.2 Ansprüche gegen die Kunstwerkstatt Ettenheim sind nicht abtretbar.

11.3 Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Kunstwerkstatt Ettenheim ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.

 



Aufsichtspflicht (§§ 823, 832 BGB)

Die Aufsichtspflicht der Kunstschule bzw. deren Vertreter besteht für minderjährige Kursteilnehmende nur während der Kurszeit. Eltern müssen insbesondere kleinere Kinder zum Kursraum bringen und dort wieder abholen. Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachkommen und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen.


Gesundheitsbestimmungen (IfSG)

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.



Rechte an Bildwerken

Werke, die im Rahmen von Kursen oder Projekten der Kunstwerkstatt Ettenheim hergestellt werden, verbleiben im Besitz der Kurs- bzw. Projektteilnehmer und werden in der Kunstschule nicht länger als zwölf Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kunstschule berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Eigentümer oder Eigentümerin, Bildwerke zu entfernen, weiter zu verwerten oder ggf. zu vernichten. Werke, die zu Präsentationszwecken der Kunstwerkstatt leihweise überlassen wurden, sind nach Absprache dem Eigentümer zurückgegeben. Abbildungen von Werken und Fotografien, die im Rahmen von Veranstaltungen der Kunstwerkstatt Ettenheim entstehen, dürfen unabhängig von der Autorenschaft für die Öffentlichkeitsarbeit oder zu Dokumentationszwecken gespeichert und in Print- oder elektronischen Medien weiterverwertet werden.

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Stand: 12/2023

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